🤔 Häufig gestellte Fragen
Hattermann Vermessung unterstützt bei hoheitlichen Katastervermessungen wie Zerlegungs- und Teilungsvermessungen, Grenzfeststellungen, Sonderungen, Gebäudeeinmessungen nach Fertigstellung (§7 NVermG), Verschmelzungen von Flurstücken sowie Vermessungen langgestreckter Anlagen.
Das Unternehmen führt die Vermessungen vor Ort durch, setzt neue Grenzpunkte, überprüft bestehende Grenzen und macht sie durch Abmarkungen sichtbar. Es berät auch, ob eine Sonderung ohne örtliche Vermessung möglich ist, und erstellt amtliche Lagepläne sowie Gerichtsgutachten bei Bedarf.
Das Unternehmen unterstützt bei Bauabsteckungen, Pfahlabsteckungen, Bestandsaufnahmen, Setzungsmessungen, Bauausführungsvermessungen, Gebäudeinnenaufmaßen, Massen- und Flächenermittlungen sowie Leitungskataster.
Kunden können rund um die Uhr online amtliche Lagepläne zum Bauantrag nach §11 NBauVorlVO sowie Gebäudeeinmessungen nach Fertigstellung (§11 NVermG) beantragen, indem sie die entsprechenden Online-Formulare auf der Webseite ausfüllen und absenden.