🎯️ Über Uns
Stromnetzbetreiber Dortmund: Amprion als Schlüsselakteur der Energieversorgung in Deutschland
Mit Sitz in Dortmund betreibt Amprion eines der größten Höchstspannungsnetze des Landes und versorgt rund 29 Millionen Menschen zwischen Nordsee und Alpen. Das rund 11.000 Kilometer lange Stromnetz bildet eine tragende Säule für Wirtschaft und Gesellschaft in der Region sowie darüber hinaus durch die zuverlässige Übertragung elektrischer Energie.
Netzausbau für die Energiewende: Innovative Stromtrassen und Gleichstromverbindungen in Nordrhein-Westfalen
Amprion investiert bis 2029 umfangreich in den Ausbau und die Modernisierung des Stromnetzes, um die Energiewende aktiv voranzutreiben. Zu den wichtigsten Projekten zählen neue Leitungsverbindungen wie die Nord-Süd-Trassen von Meppen über Wesel bis nach Koblenz sowie innovative Gleichstromverbindungen. Projekte wie A-Nord und Ultranet ermöglichen eine verbesserte Integration erneuerbarer Energien aus Wind und Sonne in das Netz.
Offshore-Stromprojekte und nachhaltige Netztechnologien im Ruhrgebiet
Über den Betrieb des Übertragungsnetzes hinaus engagiert sich Amprion auch auf nationaler und europäischer Ebene, insbesondere bei Offshore-Projekten wie BalWin1, BalWin2, DolWin4 und BorWin4. Das Unternehmen setzt auf moderne Technologien wie Phasenschieber und Lichtwellenleiter und legt großen Wert auf Umwelt- und Naturschutz. Das Projekthaus in Dortmund wurde für nachhaltige Bau- und Betriebsstandards mit dem Platin-Zertifikat der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen ausgezeichnet.
Dialog mit Bürgern: Energieinfrastruktur-Projekte transparent gestalten in Westdeutschland
Transparenz und gesellschaftlicher Dialog stehen bei Amprion im Mittelpunkt. Regelmäßige Bürgerinfomärkte, Eigentümersprechstunden und Veranstaltungen fördern die Akzeptanz und ermöglichen eine frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit in mehrstufige Genehmigungsverfahren. Mit dem Leitbild „Amprion verbindet“ unterstreicht das Unternehmen seine zentrale Rolle in der Energieinfrastruktur und das Ziel, ein klimaneutrales Energiesystem für die Zukunft zu schaffen.
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Die Kartierungsarbeiten erstrecken sich über einen Gesamtzeitraum von März 2026 bis Mai 2027.
Die Ankündigung erfolgt über die Internetseite der Stadt Brake (Unterweser): brake.de
Die Ankündigung erfolgt über die Internetseite der Stadt Elsfleth: elsfleth.de
Dort finden Sie Details zum Vorhaben, die genaue Beschreibung von Art und Umfang der Vorarbeiten und den betroffenen Fluren.
Wir bedanken uns vorab für Ihr Verständnis.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartnerin für die Bundesländer Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen:
MARIELLA RAULF
Projektsprecherin
TELEFON
0152 28836829
E-MAIL
mariella.raulf@amprion.net
Die Kartierungsarbeiten erstrecken sich über einen Gesamtzeitraum von März 2026 bis Mai 2027.
Die Ankündigung erfolgt über die Internetseite der Stadt Oldenburg (Oldb): oldenburg.de
Dort finden Sie Details zum Vorhaben, die genaue Beschreibung von Art und Umfang der Vorarbeiten und den betroffenen Fluren.
Wir bedanken uns vorab für Ihr Verständnis.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartnerin für die Bundesländer Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen:
MARIELLA RAULF
Projektsprecherin
TELEFON
0152 28836829
E-MAIL
mariella.raulf@amprion.net
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Amprion hat als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den gesetzlichen Auftrag, das Übertragungsnetz im Zuge der Energiewende um- und auszubauen.
In den kommenden Jahrzehnten wird die Stromerzeugung durch erneuerbare Energien in Norddeutschland deutlich zunehmen. Der dort erzeugte Strom muss in großen Mengen dorthin gelangen, wo er benötigt wird: In die Verbrauchszentren im Westen Deutschlands. Dazu dient die Erdkabelverbindung Korridor B. Sie leistet einen zentralen Beitrag, um Deutschlands größten Ballungsraum, das Ruhrgebiet, klimafreundlich mit Strom zu versorgen. Korridor B ist eine der wichtigsten Nord-Süd-Verbindungen für die Energiewende. Sie besteht aus den Leitungsbauvorhaben Nr. 48 (Heide/West - Polsum) und Nr. 49 (Wilhelmshaven - Hamm) des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPIG). Die neue Stromverbindung verläuft durch die Bundesländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen und Nordrhein-Westfalen.
Flur 44: 72/15, 72/80, 72/82, 72/84, 72/145, 72/147, 72/155, 72/173, 72/181, 72/200, 72/232, 72/233, 72/253
Flur 47: 40/2, 149/2, 149/7, 150/1, 151/1, 152/1, 153/1, 154/1, 155/1, 156/1, 156/4, 156/9, 157/1, 158/1, 158/4, 158/7, 159/1, 160/1, 161/1, 162/2, 162/5, 163/4, 165/10, 169/1, 175/4, 177/9, 179/4, 187/4, 190/4, 191/3, 193/2, 193/6, 194/2, 194/6, 198/5, 200/1, 203/1, 204/6, 204/8, 205/1, 209/2, 211/2, 211/7, 211/12, 211/17, 211/22, 211/32, 211/50, 215/8, 215/17, 215/18, 219/12, 220/7, 220/19, 220/22, 222/7, 222/13, 223/8, 224/4, 225/7, 227/1, 228/1, 228/7, 231/2, 234/9, 236/1, 236/6, 239/5, 239/9, 239/12, 241/1, 241/4, 242/5, 244/6, 248/3, 248/4, 249/8, 548/234, 550/235
Flur 48: 1/7, 3/4, 5/1, 8/1, 10/1, 11/1, 11/3, 14, 16/6, 16/7, 16/9, 16/10, 16/11, 16/12, 16/13, 16/14,
16/15, 16/16, 37/2, 40/6, 40/7, 42/1, 42/2, 44/4, 44/9, 44/12, 48/3, 59/13, 59/14,
59/20
Flur 49: 73/11, 117/1, 150/3, 168/8, 177/15, 190/14, 222/2, 244/4, 252/9, 252/10, 266/7, 277/1,
278/1, 279/1, 307/1, 307/4, 311/2, 311/4, 338/2, 361/6, 372/11, 655/127, 657/146
Flur 52: 1, 4, 5, 6, 9, 11, 12, 16/2, 19, 20, 21, 22, 24/1, 25, 26, 27/1, 28, 32, 33/1, 33/2, 36, 37/1,
42
Flur 53: 4, 5/3, 5/4, 6, 7, 8, 9, 11, 12, 13, 14, 15, 17/1, 18, 19, 20, 21, 22, 23/1, 24/1, 25/3, 31, 32,
33/2, 33/3, 34, 35, 36, 37, 40, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56/1, 56/2, 62/2, 63, 64, 65,
66/1, 66/2, 67/4, 67/6, 69/2, 74/2, 75, 76, 77/2, 77/5, 77/6, 78, 79, 80, 81, 82, 88,
89, 90, 91, 92, 93, 94, 95, 96, 100, 102, 103, 109/6, 110/2, 111/1, 111/2, 112/1, 112/2, 113,
114/3, 114/4, 115, 116, 117/1, 118, 119/3, 123/2, 125, 126, 130, 131, 132, 138, 139, 140, 141,
142/1, 142/2, 142/3, 142/4, 143, 144/1, 144/2, 145/2, 146/2, 147/1, 148, 149, 150, 151,
156, 157, 158, 160, 164, 165, 166, 167, 168, 169, 170, 171, 173, 174, 175, 176, 177, 188, 189,
203, 204, 205, 206, 206/4, 207, 208, 209, 210, 211, 212, 213, 214, 215, 216, 217, 218,
219, 220, 235/2, 235/3, 235/4, 834/289
Flur 54: 3/4, 4/1, 4/5, 4/6, 4/7, 5, 12, 14/2, 15/2, 16/2, 19/2, 20/2, 22/1, 23/2, 77/15, 78/2,
81/2, 82/2, 83/1, 83/2, 85/3, 88, 89, 90, 93/4, 97, 98, 99/1, 99/2, 99, 100/1, 100/2,
100, 102, 108, 109, 116, 117, 118, 122/3, 123/1
Flur 55: 9/19, 9/21, 18/1, 24/4, 25/3, 25/11, 25/14, 35/1, 36/2, 37/2, 39/1, 42/1, 44/1, 46/3,
49/1, 49/3, 50/2, 55/13, 55/14, 55/15, 58/2, 58/11, 58/13, 58/15, 58/16, 60/1, 60/3,
60/5, 61/10, 61/11, 66/1, 67/1, 67/2, 67/3, 67/4, 67/6, 70/5, 70/6, 72/5, 74/1, 75/6,
81/10, 81/11, 91/6, 91/10, 91/14, 92/4, 92/7, 92/9, 93/9, 96/26, 173/1, 174/1, 174/5,
175/4, 177/1, 178/1, 179/4, 179/7, 179/12, 179/13, 179/14, 180/6, 181/6, 182/5, 194/3,
201/4, 205/4, 208/5, 218/4, 221/5, 225/1, 229/6, 229/8, 251/38, 259/20, 296/93,
322/76, 442/37
Flur 61: 53/6, 53/13, 53/14, 54/8, 54/9, 54/10, 75/3, 75/4, 76/3
Flur 66: 39, 40, 41
Flur 72: 1, 2, 3/1, 3/2, 4/1, 4/2, 6, 9, 10, 11, 12/1, 12/2, 13, 14/1, 14/2, 62, 63/1, 63/2, 79, 80, 81, 82, 83/3
Flur 73: 1, 2, 3/2, 4, 6, 7, 8, 9, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 34, 35/1, 35/2,
36, 37, 38, 39, 41, 42, 52, 53, 85, 86, 87, 93, 115, 116, 117, 118, 119/1, 119/2, 120, 121, 122,
123, 124, 125, 126/3, 128, 129, 130, 131, 132, 133, 134, 135, 136, 137, 138, 139, 140, 141,
142, 143, 144, 146, 147, 148, 149, 150/2, 150/3, 150/4, 151, 152, 153, 154, 155, 156, 164,
169, 170, 171, 172
Flur 74: 33/2, 33/3, 43, 44, 46, 47, 48, 53, 54, 55, 80, 85, 86, 87/3, 89/2, 90, 91, 92, 93, 94,
95, 96, 97, 98, 99, 100/1, 100/2, 101, 102, 103, 105, 110/2, 110/3, 134, 135, 136, 137,
139, 140, 141, 142, 143, 144, 146, 148, 150, 151/2, 151/3, 151/4, 152, 153, 154, 155, 156,
157, 158, 159, 160, 162/1, 163, 164, 166, 167/1, 167/2, 168
3. ARCHÄOLOGISCHE VORUNTERSUCHUNGEN
Archäologische Voruntersuchungen spielen für uns eine entscheidende Rolle, um sicherzustellen, dass unser Bauvorhaben oder auch bereits die vorbereitenden Erkundungsmaßnahmen, wie zuvor benannt, keine archäologisch bedeutenden Funde oder Befunde gefährden und diese vollumfänglich berücksichtigt werden können Zu den Voruntersuchungen gehören die sog. nichtinvasiven, archäologischen Prospektionen, welche, ohne in den Boden eingreifen zu müssen, Informationen liefern, die für die Einschätzung der archäologischen Situation an Ort und Stelle hilfreich sind. Neben den nichtinvasiven Methoden können auch invasive Techniken zum Einsatz kommen, wenn nichtinvasive Methoden aus verschiedenen Gründen nicht den erwünschten Erfolg versprechen.
Begehungen: Bei der Feld- oder Geländebegehung werden Bereiche vermuteter Bodendenkmäler oberirdisch untersucht, um Hinweise auf potenzielle unterirdische Strukturen zu entdecken. Durch visuelle Inspektionen von Geländeformationen, Vegetation, Bodenmerkmalen und Artefakten können Archäologen mögliche Standorte von verborgenen Fundstellen identifizieren. Durch das Auflesen und Kartieren von Artefakten auf der gepflügten, geegten und gut abgeregneten Ackeroberfläche können potenzielle Bodendenkmäler bestätigt und bereits grob datiert werden. Auch können zum Teil Aussagen über die Ausdehnung der Fundstelle und mögliche Verlagerungsprozesse getroffen werden. Zum Einsatz kommen können gegebenenfalls Handgeräte, wie zum Beispiel Metalldetektoren.
Magnetometrie oder Geomagnetik: Die Magnetometerprospektion nutzt Magnetfeldmessungen, um unterirdische eisenhaltige Strukturen, wie Mauerreste oder Gräben, zu lokalisieren, ohne den Boden zu durchgraben und stellt damit ein besonders wertvolles Hilfsmittel zur Erkundung archäologisch relevanter Strukturen im Boden dar. Hier kann ein Handwagen, welcher von einer Person oder einem Quad gezogen wird, zum Einsatz kommen.
Georadar (Ground Penetrating Radar - GPR): Ein Georadar sendet elektromagnetische Impulse in den Boden und misst die reflektierten Signale. Diese Methode kann verwendet werden, um Schichtungen im Boden, Gräber, Mauerreste und andere Strukturen zu identifizieren. Das Georadar ermöglicht eine schnelle Erfassung großer Flächen, ist jedoch auf die Beschaffenheit des Bodens und die Tiefe der Strukturen beschränkt. Die Messung wird mittels Handwagen vorgenommen, welcher von einer Person oder einem Quad gezogen wird.
Sondagen oder Suchschnitte: Bei der Anlage von Sondagen oder Suchschnitten wird mit Hilfe eines Baggers der Oberboden abgetragen und seitlich gelagert. Erst im Anschluss kann der anstehende Boden auf archäologische Substanz untersucht werden. Die Anlage von Sondagen oder Suchschnitten dient in erster Linie der Feststellung der Befundarten und -dichte, aber auch des genauen Bodenaufbaus. Sie dienen nicht dem Zweck, Bodendenkmale vollständig zu erfassen oder auszugraben. Die Länge und Breite der Sondagen oder des Suchschnittes ist von Art und Zeitstellung des Platzes abhängig und ist, wie die Untersuchung der angetroffenen Befunde, mit dem zuständigen Landesamt abgestimmt.
Die angekündigten Vorarbeiten dienen zur Erhebung essenzieller Daten, die für die weitere Planung des Vorhabens erforderlich sind. In diesem Zusammenhang sind die geotechnischen und archäologischen Untersuchungen an den ausgewählten Stellen nicht als konkrete Bauvorbereitung/-ausführung zu verstehen, sondern dienen der Aufklärung der generellen Gegebenheiten (Topographie, Gewässer, Boden, Grundwasser etc.), die für die Vorbereitung und Detaillierung der Planung notwendig ist.
Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den von den Untersuchungen betroffenen Eigentümer*innen und Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten nach § 44 Abs. 2 EnWG bekanntgemacht.
Die Vorarbeiten erstrecken sich über einen Gesamtzeitraum von
FEBRUAR 2026 BIS MAI 2026Alle Arbeiten werden unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Bodenschutzbestimmungen vorgenommen. Gleichzeitig werden diese von einem Bodenkundler begleitet.
Für die Durchführung der vorgenannten Untersuchungen kann es punktuell erforderlich sein, Rückschnitte von Bewuchs vorzunehmen. Rückschnittarbeiten werden von uns stets nur in dem unbedingt erforderlichen Umfang durchgeführt. Zum Erreichen der Untersuchungspunkte (in der Regel durch Erkundungstrupps und Raupenfahrzeuge) werden Zuwegungen zu diesen notwendig. Es werden hierzu überwiegend öffentliche Straßen befahren und nur auf möglichst kurzen Strecken land- und forstwirtschaftliche oder gegebenenfalls auch private Wege genutzt, die möglicherweise temporär ertüchtigt werden müssen. Die Anfahrt erfolgt entsprechend der Bodenbeschaffenheit.
Mit den Arbeiten haben wir die Planungsgemeinschaften Arbeitsgemeinschaft Arcadis | ILF -R-M-L, c/o Arcadis Germany GmbH, Europaplatz 3, 64293 Darmstadt sowie Ingenieurgemeinschaft Teamplan FBGM, Pforzheimer Str. 128b, 76275 Ettlingen beauftragt. Sie wurden von uns angewiesen, das Recht zum Betreten von Grundstücken äußerst schonend auszuüben. Im Zuge der Arbeiten werden im Regelfall keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, werden diese entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in § 44 Abs. 3 EnWG entschädigt. Rechtzeitig vor Durchführung der Maßnahmen werden Eigentümer*innen und gegebenenfalls Nutzungsberechtigte über den genauen Termin der Baugrunduntersuchung auf den betroffenen Flurstücken noch einmal individuell informiert.
Eine Inanspruchnahme der Flurstücke erfolgt nur im Rahmen der oben beschriebenen Vorarbeiten und auf Grundlage des § 44 EnWG. Gemäß Absatz 1 müssen Eigentümer*innen und sonstige Nutzungsberechtigte diese Arbeiten dulden, da sie zur Vorbereitung der Planung dienen und hiermit ordnungsgemäß angekündigt werden.
Bei allen Vorarbeiten setzen wir höchste Standards für den Schutz von Mensch und Umwelt ein. Die Belange von Umwelt, Natur und Landschaft nehmen wir dabei sehr ernst und halten uns streng an die gesetzlichen Vorgaben. Wir versuchen zudem, die temporäre Störung der Wohn- und Erholungsfunktionen während der Erkundungsphase durch vorausschauende Planung, Absprachen mit Behörden und Betroffenen sowie den Einsatz schonender Technologien so gering wie möglich zu halten.
Wir bedanken uns vorab bei allen betroffenen Eigentümer*innen und sonstigen Nutzungsberechtigten für ihr Verständnis.
KONTAKTFür Rückfragen zur Bekanntmachung stehen wir Ihnen gern über unsere Telefonhotline unter der Rufnummer 06251 8263288 im Zeitraum von
Montag bis Freitag: 09.00-18.00 Uhr
zur Verfügung.
Sie können uns auch gerne eine Rückrufbitte zukommen lassen, wir kontaktieren Sie dann kurzfristig. Hinterlassen Sie uns dazu bitte Ihre Telefonnummer und den Terminwunsch für einen Rückruf.
DIE FOLGENDEN FLURSTÜCKE IM BEREICH DER GEMEINDE HUDE SIND VON DEN VORARBEITEN BETROFFENWir weisen darauf hin, dass nicht alle Flurstücke in den unten genannten Fluren zwangsläufig für die Vorarbeiten in Anspruch genommen werden. Der genaue Bedarf ergibt sich vor Ort. Eine Liste der in Anspruch zu nehmenden Flurstücke finden Sie nachfolgend und auf unserer Projektwebsite: amprion.net/Netzausbau/Vorarbeiten/Bekanntmachungen/
✉️ Kontakt
Adresse Robert-Schuman-Straße 7, 44263 Dortmund, Deutschland
E-Mail mariella.raulf@amprion.net
Telefon +49 231 58490
Webseite brake.de, elsfleth.de