Kfz-Sachverständigenbüro Oldehoff & Partner
Quelle: sv-kfz.info - Kfz-Sachverständigenbüro Oldehoff & Partner
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2026-03-17 is expired 2026-03-14
🤔 Häufig gestellte Fragen
Das Unternehmen bietet Schadengutachten, Fahrzeugbewertungen, Technische Gutachten und Beweissicherungs-Gutachten an. Erfasst werden PKW, LKW, Zweiräder, Caravan/Wohnmobile, Anhänger/Landmaschinen sowie Oldtimer/Youngtimer.
Es wird auf die fünf Rechte verwiesen: Schadenfeststellung, Reparaturfreiheit der Werkstatt, Mietwagen bzw. Nutzungsausfallentschädigung, Totalschadenregelung und Schadenabwicklung über einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.
Bei unverschuldetem Unfall werden Sachverständiger und Gutachten grundsätzlich vom Unfallverursacher bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt. Im Haftpflichtfall können Sie unabhängig einen Gutachter beauftragen, Kosten übernehmen gegebenenfalls die Gegenseite.
Ja. Sie dürfen Ihr Fahrzeug dort reparieren lassen, wo Sie es wünschen. Im Haftpflichtschadenfall kann die Versicherung der Gegenseite keine Vorschriften zur Reparatur erteilen; im Kaskoschaden kann dies vertraglich geregelt sein.